Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

 

 

Wir von Benjamin Hehn - Grillevents wünschen Ihnen für all Ihre Veranstaltungen viel Freude. Dafür werden wir unser Bestes geben. Wir garantieren Ihnen, dass all unsere Mitarbeiter mit viel Motivation und Energie dazu beitragen werden, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit strahlenden Augen darüber sprechen werden.

Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Gute AGBs helfen Ihnen wie uns, einen guten rechtlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen.

Sollten Sie Fragen zu den  AGBs haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Helfen Sie uns dabei, jeden Tag immer noch ein bisschen besser zu werden. Am schönsten ist es natürlich, wenn Sie und wir nach einer erfolgreichen Veranstaltung uns gemeinsam zurücklehnen können, alles perfekt gelaufen ist und aus jedem Gesicht Zufriedenheit strahlt. Dann strahlen auch wir!

 

 

1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam

 

2. Angebote

a. Unsere Angebote sind freibleibend. Jedes Angebot wird individuell bearbeitet und gilt nur für die jeweilige Veranstaltung.

b. Der angebende Rechnungsbetrag in der Vor-Kalkulation bzw. im Angebot muss nicht unbedingt auch den Rechnungsbetrag darstellen. Durch längere Arbeitszeiten und Mehrarbeit kommt es zu einem höheren Personal Aufwand der geltend gemacht werden kann. Diese Mehrarbeit muss mit dem Kunden nicht abgesprochen werden. Ebenso kommt es bei Schwankungen der Teilnehmerzahl zu einem anderen Rechnungsbetrag.

   c. Durch saisonale Schwankungen der Lebensmittel-Preise kann ein höherer oder niedriger Wareneinkauf und dadurch                 Wareneinsatz entstehren.   

   d. Wir sind jedoch ständig bemüht das Angebot so nah wie möglich an den Endpreis anzupassen.

 

3. Vertrag

Ein Vertrag kommt mit uns zustande, sobald wir Ihre Reservierung bzw. Bestellung schriftlich oder mündlich bestätigen.

 

4. Inhalt/Änderungen

a. Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nicht anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung. Wir bitten dafür um Verständnis, Sie profitieren dadurch stets von frischen Produkten.

 

5. Räumlichkeiten

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschaffung von Räumlichkeiten oder Location Ihnen selbst obliegt, es sei denn, dass zwischen uns etwas anderes vereinbart wurde.

 

6. Teilnehmerzahl

a. Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass spätestens sieben Werktage vor der gebuchten Veranstaltung an uns die genaue Anzahl der Teilnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

b. Bei Teilnehmerüberschreitungen werden über die bestellte Lieferung (für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten, sofern die Teilnehmerzahl über die angemeldete Zahl hinausgeht.

 

7. Lieferadresse

a. Lieferungen und Leistungen erfolgen an die vom Kunden mit der Bestellung angegebene Lieferadresse am vereinbarten Tag. Selbstverständlich ist es unser Bestreben, zeitliche Vorgaben stets einzuhalten. Dennoch kann es selbst bei größter Sorgfalt zu gewissen zeitlichen Verschiebungen kommen.

b. Der Kunde wird bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie auch bei der Übernahme von Lieferungen und Leistungen, rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hinweisen. Insbesondere wird der Kunde Erschwernisse rechtzeitig mitteilen, wie z.B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Erschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.

 

8. Stornierung / Rücktritt / Schadensersatz

a. Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird ein Vertrag storniert, sind wir berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen:

30 Tage bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme

10 Tage bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vertragssumme

Ab dem 3. Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Vertragssumme

b. Wir sind berechtigt, auf Nachweis einen über die vorbenannten Stornierungskosten hinausgehenden Schaden zu fordern, der Kunde ist berechtigt, auf Nachweis einen etwa niedrigeren Schaden anzusetzen.

c. Bei durch Dritte verursachter nicht erfüllen eines Auftrages, ist der Kunde nicht berechtigt Schadensersatz zu fordern, sondern leitet die Forderungen an den Dritten weiter.

 

9. Zahlung

a. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wie immer im Geschäftsleben, dürfen wir für unsere Leistung eine entsprechende Gegenleistung erwarten. Deshalb gehen wir nicht davon aus, dass Zahlungsverzug eintritt. Sollte das doch der Fall sein, würden wir Verzugszinsen sowie Mahnkosten und sonstige Verzugskosten in Rechnung stellen.

b.Der angebende Rechnungsbetrag in der Vor-Kalkulation bzw. im Angebot muss nicht unbedingt auch den Rechnungsbetrag darstellen. Durch längere Arbeitszeiten und Mehrarbeit kommt es zu einem höheren Personal Aufwand der geltend gemacht werden kann. Diese Mehrarbeit muss mit dem Kunden nicht abgesprochen werden.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegenüber dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

 

11. Haftung

Die Benutzung der Grill- und BBQ-Geräte erfolgt nach sachgemäßer Einweisung auf einenes Risiko und Gefahr des Unterzeichners, der im rechtlichen Sinn als Veranstalter auftritt.

 

12. Sonstiges

a. Alle Mitarbeiter von Benjamin Hehn - Grillevents verpflichten sich den gesetzlich geltenden hygienischen Bestimmungen Folge zu leisten und im höchsten Maße zu entsprechen.

b. Für von Teilnehmern und Gästen eventuelle eingeschleppte Krankheiten fallen nicht in unsere Zuständigkeit.

c. Jeder Mitarbeiter verfügt über ein gültiges Gesundheitszeugnis laut dem Infektionsschutzgesetz.

d. Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung liegt beim Kunden, der Kunde stellt Benjamin Hehn - Grillevents insofern von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

 

 

Stand 01/2024

 

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